AGB

AGB und Hausordnung Schwarzer Bock Ansbach

Wir verweisen auf die AGB s der DeHoGa Bayern und ergänzen:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG und  BEWIRTUNGSVERTRAG des Hotel & Restaurant Schwarzer Bock Ansbach

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und Restaurant.

Restaurant Mindestumsatz, No-Show-Rechnung, Reservierungsgarantie

Gebuchte oder reservierte Personenzahlen sind verbindlich und werden mit einer angenommenen Mindestverzehrsumme von Euro 20,00 oder einem gegebenenfalls höheren vereinbarten Menüpreis inklusive Umsatzsteuer berechnet. Bei Nichterscheinen oder Mindererscheinen wird für die gebuchte Gruppe mit je Euro 20,00 pro gebuchten Teilnehmer angesetzt oder höher für den No-Show angesetzt. Bei beispielsweise 20 gebuchten Personen wird ein Mindestverzehr von Euro 20,00 p.P. angenommen, also Euro 400,00. So nur 18 Personen erscheinen und über 400,00 Euro Verzehr haben, ist die Minderpersonenzahl ohne Berechnung, bei Unterschreiten des Mindestumsatz von angenommen Euro 20,00 pro Person wird die Differenz zur angenommenen Summe auf die Rechnung aufgeschlagen und ist vom Besteller vor Ort zu tragen oder bei Kostenübernahme abzuzeichnen. Bei z.B. Menüpreis von 32,00 Euro pro Person bei 10 Personen analog 320,00 Euro.
Kurzfristige Änderungen von bis zu aufgerundete 20% der Personenzahl sind aus Kulanzgründen bei Stammkunden möglich, werden jedoch stets im Einzelfall geprüft und ausschließlich von der Inhaberin oder dem Geschäftsführer entschieden.
Abrechnungen im Restaurant erfolgen immer mindestens pro Tisch oder pro Gruppe so nicht anders schriftlich vereinbart.
Tischreservierungen sind ausschließlich schriftlich verbindlich und werden für bis zu 15 Minuten nach vereinbartem Termin garantiert aufrechterhalten, für Hotelgäste 30 Minuten, danach verfällt der Tischanspruch und gemäß den Bedingungen für Nichterscheinen wird eine No-Show Rechnung erstellt.
Änderungen und Nebenabreden sind ausdrücklich nur schriftlich wirksam.

Hotel, Restaurant und andere Leistungen

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner; Verjährung: Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

Rechnungen des Hotels sind am Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen und weist auf das gesetzliche Pfandrecht auf allen im Haus eingebrachten Dingen hin. Bei Zahlung auf Rechnung behält sich das Hotel Schwarzer Bock vor, die Forderung an einen externen Dritten abzutreten, dies erkennt der Buchende mit der Buchung ausdrücklich an und verzichtet auf das Abtretungsverbot. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Name sämtlicher Gäste ist bei Hotelbuchungen dem Hotel mitzuteilen und Buchungen in Restaurant, Garten, Bar auf Verlangen dem Hotel vorab mitzuteilen. Sollten die Gäste Buchungen in Restaurant, Garten, Hotel nicht selbst in Anspruch nehmen oder weitere Gäste auf dem Gelände des Hotels empfangen wollen, behält sich das Hotel vor, die Weitergabe der Buchung an Dritte und Einladung Dritter auf das Gelände des Hotels auch nachträglich zu jedem Zeitpunkt des Aufenthaltes zu untersagen.

Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung: Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Buchungen zu Hochsaison, Messeterminen, Zeiträumen starker Nachfrage, für welche seitens des Hotels Vermittlungsgebühren anfallen oder aus anderen Gründen können Vorauszahlungen von bis zu 100% zuzüglich Sicherungszulage für zusätzliche Leistungen innerhalb und außerhalb des Hauses zur Garantier der Buchung verlangt werden.

Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung: Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels: Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Buchungsänderungen von Zimmertyp, Anschrift, Rechnungsanschrift, Anzahl Personen, Buchungszeitraum oder jeder anderen Änderung der Buchungsmodalitäten können pro Vorgang mindestens Euro 15,00 oder nach tatsächlichem Aufwand und Stundensatz dem Buchenden in Rechnung gestellt werden. Wir behalten uns die Vorkasse zu vorgenannten Änderung oder Belastung hinterlegter Kreditkarten vor. Rechnungsänderungen nach Abreise werden mit mindestens Euro 30,00 berechnet.

Siehe auch Buchungsbestimmungen

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Die Rückerstattung voraus geleisteter Zahlungen abzüglich der pauschalisierten Aufwendungen gemäß Staffelung der AGBs an den Kunden ist nach Verstreichen des Buchungszeitraumes auf Antrag des Kunden unter Nachweis der Weitervermietung und unter Nennung eines kostenfreien Zahlweges an den Kunden möglich. Bei Rückzahlungen werden die Bearbeitungsgebühren sowie bei nicht kostenfreien Zahlwegen die Zahlungsgebühren zusätzlich fällig.

Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung: Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Rücktritt des Hotels: Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung Zimmerbereitstellung, -übergabe und
-rückgabe. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel  aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12.00 Uhr50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 12.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden.

Hausordnung

Wir wünschen, dass alle Gäste, sich so verhalten, dass andere Gäste und unsere Nachbarn nicht gestört werden.

Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel & Restaurant Schwarzer Bock berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend der o.g. Stornoregelungen Regelungen fällig.

Nachtruhe: ab 22.00 Uhr ist in allen Zimmern Zimmerlautstärke einzuhalten. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus bitte ruhig verhalten.

Rauchverbot: Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot in unserem Haus. Die Zimmer und Flure sind teilweise mit hochempfindlichen Rauchmeldern ausgestattet. Für jedwede Manipulation derselben werden die entstandenen Unkosten, mindestens jedoch € 50,00 in Rechnung gestellt. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot in den Zimmern wird in jedem Fall sofort eine Vertragsstrafe in Höhe von € 150 Euro fällig(bei Gruppen haben Begleitpersonen, ggf. in Vertretung des Veranstalters, in Vorleistung zu treten). Höhere Grundreinigungsgebühren bleiben davon unberührt.

Haustiere sind nur nach Absprache und gegen Gebühr erlaubt.

Besucher: Das Empfangen von nicht eingecheckten Besuchern auf den Gästezimmern ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Rezeptionspersonals gestattet. Sie können Besucher gerne in der Lobby oder an der Bar unseres Hauses empfangen.

Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der o. g. Regelungen ist Das Hotel & Restaurant Schwarzer Bock jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen.

Fluchtwege/Notausgänge: Benutzen Sie bitte das beschilderte Fluchttreppenhaus. Sollte auch diese Treppe nicht zugänglich sein, bleiben Sie bitte im Zimmer, schließen Sie die Tür (nicht absperren) und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar.

Haftung / Kaution: Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, bei Gruppen haben Begleitpersonen, ggf. in Vertretung des Veranstalters, in Vorleistung zu treten. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise von Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch das Hauspersonal durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist bei Abreise in bar zu bezahlen. Hotel & Restaurant Schwarzer Bock behält sich vor, von einzelnen Gästen, insbesondere von Gruppen eine Kaution in Höhe von bis zu € 250,00 pro Person zuzüglich der Logissumme pro Tag und Gast zu fordern.

Diese ist auf Verlangen sofort in bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei Abreise in bar zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadenersatzforderungen verrechnet. Für Schäden, die dem Gast entstehen, haftet Hotel & Restaurant Schwarzer Bock nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig gehandelt hat. Für im Gepäckraum aufbewahrtes Gepäck, sowie für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des abgestellt werden, übernimmt Hotel & Restaurant Schwarzer Bock keine Haftung.

Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile der vorliegenden Geschäftsbedingungen oder Hausordnung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ansbach, März 2021

Hotel & Restaurant Schwarzer Bock, Pfarrstrasse 31, 91522 Ansbach

Inhaberin Meike Appel-Fuhrmann